
Ab heute ist es nun endgültig soweit, das Nichtraucherschutzgesetz tritt auch in den letzten beiden Bundesländern NRW und Thüringen in Kraft. Dies soll Nichtraucher vor den Gefahren des Tabakrauchs schützen. Nach dem vielen hin und her um das Rauchverbot in Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars und Diskotheken ist das nun vorbei und es darf wirklich nur noch in einem vollständig abgetrennten (Neben-)Raum geraucht werden. Ist dieser nicht vorhanden, bleibt dem Raucher also nichts anderes übrig, als doch vor die Türe zu gehen und dort zu rauchen. Weiter lesen … Nichtraucherschutzgesetzt - Ein Sommermärchen für Aschenbecher




Lärm ist ein ständiger Begleiter, ob am Flughafen, an Industriemaschinen, als Sportschütze oder Musiker, beim Straßenbau oder als Konzert- und Diskobesucher, überall schädigt Lärm das empfindliche, leicht zerstörbare Gehör. Beim Sport, in der Freizeit oder während der Arbeit, sollte man sein Gehör vor Lärm wirksam schützen, denn erst nach 7- 10 Jahren ist die Hörbeeinträchtigung wahrnehmbar.
Die Risiken sind zahlreich, von Lärmschwerhörigkeit (eine nicht wieder umkehrbare Zerstörung der Hörzellen im Innenohr, welche laut Berufsgenossenschaft jährlich über 6000 neue Betroffene verzeichnet) bis zur Zerstörung der Orientierungsfähigkeit. Geräusche werden nicht mehr wahrgenommen (z.B. Straßenverkehr) und man kann nicht mehr einschätzen, wo das Geräusch herkommt, bzw. die Distanz feststellen. Gerade am Arbeitsplatz kann man sich dem Lärmpegel oft nicht entziehen. Deshalb gitb es seit März 2007 eine neue Verordnung, Beschäftigte besser vor Lärm zu schützen.
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