ECE 104 – Konturmarkierung auf LKW ab 10. Juli 2011 Pflicht

Ab dem 10. Juli 2011 müssen LKW nach der europäischen Richtlinie 2007/35/EG für Ihre Neuzulassung mit Konturmarkierung gemäß ECE 104 ausgestattet werden. Durch die Ausstattung mit der retroreflektierenden Markierung soll die Sichtbarkeit der LKW deutlich erhöht und das Unfallrisiko erheblich verringert werden. Ob diese Maßnahme in der Realität, also auf deutschen Straßen und Autobahnen, diese Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten. Gute Gründe für die Einführung derlei Richtlinien gibt es derweil genug:

1. Die Sichtbarkeit des Fahrzeugs, bzw. der LKW, verbessert sich erheblich.
2. Die Einschätzung des Abstandes zum nächsten Fahrzeug sowie der Geschwindigkeit ist dadurch möglich.
3. Durch derlei Maßnahmen wird die Eigensicherung der Fahrzeuge gefördert, auch für stehende LKW.
4. Durch die Vermeidung von Unfällen verringert sich das Ausfallpotenzial.

Folgende Fahrzeuge zur Güterbeförderung sind von der europäischen Richtlinie 2007/35/EG betroffen und sollten bei der Neuzulassung Markierungen nach ECE 104 anbringen:

1. LKW mit Gesamtgewicht über 7,5t
2. Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2m
3. Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6m
4. Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 3,5t

Die Konturmarkierungen sollen mindestens 80% der Länge des Fahrzeuges oder des Anhängers bedecken.

Für ganz Europa tritt die Regelung ab dem 11. Oktober 2011 in Kraft.

Konturmarkierung gemäß ECE 104 sieht dann in der Praxis so aus:

Die komplette Regelung ECE 104 finden Sie auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.