ASR A1.3 – Arbeitsstätten Regel

Arbeitsstätten Regel ASR A1.3

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR A1.3

Die Arbeitsstätten Regel ASR A1.3 ist eine technische Regel, die arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und den Stand der Technik im Hinblick auf Arbeitsmedizin und Hygiene wiedergibt. Zuständig für die Ausarbeitung und Bekanntgabe der ASR A1.3 ist der Ausschuss für Arbeitsstätten sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Veröffentlicht wird die ASR A1.3 im gemeinsamen Ministerialblatt.

Aufgabe der ASR A1.3, bzw. der ASR im Allgemeinen, ist die Konkretisierung der Anforderungen durch die Arbeitsstättenverordnung sowie die Bewertung von Gefährdungen und die Vorgaben der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen.

Die Maßnahmen, die in der ASR A1.3 genannt werden, sind beispielhaft und können individuell durch den Arbeitgeber angepasst werden. Hierbei ist wichtig, dass die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer gewährleistet ist. Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bildet hierfür die Grundlage.

Zur Sicherheitskennzeichnung zählen:

  1. Sicherheitszeichen
  2. Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen
  3. Markierungen von Fahrwegen
  4. Leuchtzeichen
  5. Schallzeichen
  6. Verbale Kommunikation
  7. Handzeichen

Darüber hinaus regelt die ASR A1.3 die Gestaltung von Rettungsplänen  und Fluchtplänen, sowie die Kennzeichnung von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen.

Die vollständige Arbeitsstätten Regel finden Sie hier.