Neues Nichtraucherschutzgesetz – Rauchverbot in Bayern

Das ewige Hin und Her und die vielen Unklarheiten zum Thema Rauchverbot und Nichtraucherschutz hat nun in Bayern ein Ende gefunden. Seit Sonntag dem 1. August gilt in Bayern nun absolutes Rauchverbot. Damit hat Bayern als einziges Bundesland bundesweit das strengste Nichtraucherschutzgesetzt umgesetzt.

Seitdem ist ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahme in der Gastronomie gültig. Das absolute Rauchverbot betrifft Wirtshäuser bzw. Gaststätten, Bier- und Festzelte, Bars, Kneipen und Diskotheken.

Das strikte Rauchverbot wurde mit Hilfe eines Volksentscheids in Bayern am 4. Juli 2010 durchgesetzt. Die Aktion zum Nichtraucherschutz wurde durch die Bürgerinitiative „Aktionsbüro Volksentscheid Nichtraucherschutz“ vorangetrieben. Unterstützt wurde die Idee des Rauchverbots in Gaststätten usw. unter anderem auch von den Grünen, der SPD, verschiedenen Ärztegruppen und dem Landessportbund. 61 Prozent der Wähler stimmten dabei für die rauchfreie Gastronomie. 39 Prozent der Wähler hätte gerne die bestehenden gelockerten Regelungen zum Nichtraucherschutz behalten. Von insgesamt 9,4 Mio. Wahlberechtigten, lag die Wahlbeteiligung der Abstimmung zum generellen Rauchverbot bei insgesamt bei 37,7 Prozent.

Was das Nichtraucherschutzgesetz vorher noch zuließ, gilt nun nicht mehr, ab sofort ist es verboten in abgetrennten Nebenräumen zu rauchen, in Eckkneipen, Kneipen unter 75 qm, Bier- und Festzelten und auch die so genannten Raucherclubs sind nun nicht mehr erlaubt.

Gerade ist das erste Gesetz zum Schutz der Nichtraucher verabschiedet, schon fordern die Initiatoren ein bundesweites Rauchverbot. Ob sich dieses generelle Rauchverbot demnächst bundesweit durchsetzt, wird sich zeigen.