Neue Gefahrstoffsymbole

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Gefahrstoffsymbole sind allgemein bekannt, schwarze Zeichen auf rechteckigem gelb/orangem Hintergrund. Sie kennzeichnen gefährliche chemische Stoffe und Zubereitungen, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, wie z. B. explosionsgefährliche, hochentzündliche oder ätzende Stoffe.

Am 31.12.08 wurde das europäische Chemikalienrecht nun geändert und eine neue europäische Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien veröffentlicht, die seit dem 20. Januar dieses Jahres gültig ist. Das Global Harmonisierte System (GHS), so lautet der Name der neuen Verordnung, stammt von den Vereinten Nationen und soll nicht nur die weltweit bestehenden nationalen Gefahrstoffsymbole vereinheitlichen, sondern auch den internationalen Handel im Warenverkehr erleichtern.

Es soll einheiltiche Kennzeichnungsverfahren, Einstufungskriterien und Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe geben. Dementsprechend gibt es auch neue Gefahrstoffpiktogramme die die alten erstzen, schwarze Zeichen auf rot umrandeten Rauten mit weißem Hintergrund.

Für die Kennzeichnung von Stoffen gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2010. Bis Juni 2015 gilt diese für Zubereitungen (gelten künftig als Gemische) und Sicherheitsbehälter.

Diese Kennzeichnungsfristen gelten allerdings in erster Linie für Verpackungskennzeichnungen beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen bzw. Zubereitungen.

Die innerbetriebliche Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen z.B. von Apparaturen, Rohrleitungen, Lagertanks, Laborflaschen usw. kann entsprechend der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen GMBI 2010 Nr. 2 – 4 S. 65-77 vom 27.01.2010 „Anwendung der Gefahrstoff Verordnung und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung“ bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 01.06.2015 nach den bisherigen Einstufungsvorschriften vorgenommen werden. Bei freiwilliger betrieblicher Kennzeichnung nach CLP-Verordnung wird bis zur einer endgültigen Festlegung eine Kennzeichnung mit Namen des Stoffes oder des Gemisches, den Gefahrenpiktogrammen und dem Signalwort empfohlen.  Über die Anordnung und Größe der einzelnen Kennzeichnungselemente, und hierbei insbesondere für das neue Kennzeichnungselement „Signalwort“  wird allerdings keine Aussage getroffen. Die endgültigen Festlegungen werden durch die überarbeitete Gefahrstoffverordnung und eine entsprechende TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) dokumentiert.  Somit ist es sicherlich ratsam das Erscheinen dieser Publikationen abzuwarten, um auf deren Grundlage die Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung zu planen und durchzuführen.

Nützliche Links zum Thema:

PDF mit nützlichen Informationen
Neue Symbole der GHS
Bekanntmachung Baua