Nichtraucherschutz – Gesetzesänderungen in NRW

Das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland gilt seit Juli 2008 und erlaubt das Rauchen in Gaststätten nur noch, wenn diese einen abgeschlossenen Raucherraum besitzen. Laut des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, soll jetzt soll in NRW das Rauchen auch in Einraumkneipen, die weniger als 75 qm Gastfläche haben unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.

Am 17.03.09 hat das Landeskabinett den Entwurf beschlossen. In Einraumkneipen unter 75 qm Gastfläche, die keinen abgetrennten Nebenraum haben, darf geraucht werden, wenn dort keine zubereiteten Speisen angeboten werden, Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und die Gaststätte als Raucherkneipe gekennzeichnet ist. Alle anderen Regelungen behalten allerdings weiterhin Gültigkeit.