EU-Rat beschließt Stoffdeklaration für Bauprodukte mit CE – Kennzeichnung

Wie das Bundesumweltamt in einer Presse Information mitteilte, hat das europäische Parlament erstmals die Möglichkeit geschaffen, für Bauprodukte ein europäisches Mindestschutzniveau festzulegen. Die neue EU-Verordnung schreibt vor, dass Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung die besonders besorgniserregende Stoffe aufweisen, über eine Stoffdeklaration verfügen müssen.

Die EU-Verordnung für Baustoffe mit CE-Kennzeichnung tritt 2013 in Kraft und gilt für alle Bauprodukte, die am Binnenmarkt gehandelt werden: Tapeten, Teppichböden, usw. Durch die Verordnung hat die Europäische Kommission neue Befugnisse erhalten: Sie kann nun beispielsweise Schwellenwerte für gefährliche Stoffe und Emissionsklassen für verschiedene Gebäudetypen festlegen. Diese Angaben helfen Architekten bei der Einschätzung wie flüchtige organische Verbindungen aus Bauprodukten emittieren.

Der Unterschied der neuen EU-Verordnung für Baustoffe mit CE-Kennzeichnung zum bisherigen europäischen Mindeststandard für die Verfügbarkeit von Informationen über gefährliche Stoffe ist, dass die Angaben über die besonders besorgniserregenden Stoffe nun von vornherein vorliegen müssen. Ein weiterer Vorteil der EU-Verordnung ist die Aufwertung und die Erhöhung der Glaubwürdigkeit der CE-Kennzeichnung im Allgemeinen.

Weitere Informationen zum Thema EU-Verordnung für Baustoffe mit CE-Kennzeichnung finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesumweltamtes.