Schutzhelme | Europäische Normen für Industrieschutzhelme

Sicherheit am Arbeitsplatz hat höchste Priorität. Die „Grundsätze der Prävention“ werden in den Unfallverhütungsvorschrifen (BGV A1) erläutert. Schutzhelme zählen zum Persönlichen Arbeitsschutz (PSA) und müssen ja nach Anforderung an die verschiedenen Arbeitsbereiche vom Arbeitgeber gestellt werden. Sie sind unverzichtbar für Bau, Gewerbe und Industrie und im Notfall lebensrettend. Bei Schutzhelmen wird zwischen Industrieschutzhelmen und Industrie-Anstoßkappen unterschieden. Es gibt außerdem spezielle Helme für Kopfverletzte.

Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung seines Betriebes bzw. des Arbeitsplatzes anfertigen, um die richtige Schutzwirkung der Schutzhelme zu erzielen. Bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen herabfallende, umfallende, fortschleudernde, pendelnde oder wegfliegende Gegenstände eine Gefahr darstellen, sowie Gefahr vor Stoßverletzungen und Abschürfen und chemischen, thermischen und witterungsbedingten Einflüssen besteht, müssen Industrieschutzhelme getragen werden, die den Grundanforderungen der DIN EN 397 entsprechen.
Industrieschutzhelme bestehen aus widerstandsfähigem Material und auf den Helm einwirkende Kräfte werden verteilt und gedämpft von der Innenausstattung. Diese besteht aus Tragebändern und in besonderen Fällen aus elastischem Kunststoff oder Leder.
Folgende Anforderungen an die Schutzfunktion des Helms müssen laut DIN EN 397 erfüllt werden:
– Stoßdämpfung (durch elastische und plastische Verformung)
– Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze und scharfe Gegenstände)
– Flammbeständigkeit
– elastischer Durchgangswiderstand
– Gewährleistung eines optimalen Sitzes

– Schutz bei sehr niedriger Temperatur (-20 C°/-30 C°)
– Schutz bei sehr hoher Temperatur (150 C°)
– elektrische Isolierung (440 Vac)
– Gestaltfestigkeit bei seitlicher Beanspruchung
– Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall

Wenn ein Schutzhelm der Norm entspricht, muss er eine entsprechende Kennzeichnung haben:
– die europäische Norm (DIN EN 397)
– Name, Zeichen des Herstellers
– Jahr und Quartal der Herstellung
– Helmtyp
– Größe und Größenbereich (Kopfumfang in cm)
– Kurzzeichen des Helmmaterials

Der Schutzhelm muss auch mit anderem Zubehör wie z. B. Nackenschutz, Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz,… bequem zu tragen sein.

Die Vorschriften zur Benutzung von Schtzhelmen sind in der DGUV Regel 112-193 zur Benutzung von Kopfschutz (bisher BGR 193) festgeschrieben.