REACH Verordnung – Info-Broschüre 8

Die Reach EU-Chemikalienverordnung (REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) trat am 1. Juni 2007 in Kraft und sollte das Chemikalienrecht in der europäischen Union vereinfachen und harmonisieren.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat kürzlich zu diesem Thema eine weitere Broschüre herausgebracht, die in erster Linie auf die Pflichten im Zusammenhang mit der Zulassung, der Registrierung oder Beschränkung von Stoffen und der CLP-Verordnung eingeht.

Die REACH Info-Broschüre 8 „Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH“
Können Sie HIER als PDF herunterladen!

Allgemeine Informationen zur REACH Verordnung:

Die REACH-Verordnung verfolgt das Ziel, durch die Schaffung einer ausreichenden Datenbasis zu gefährlichen Stoffeigenschaften bessere Grundlagen für den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu schaffen. Durch die Bildung eines einheitlichen chemikalienrechtlichen Systems für Alt- und Neustoffe sollen auch die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Innovationen gefördert werden. Die REACH Verordnung gilt unmittelbar und in vollem Umfang in allen Mitgliedstaaten; einer Umsetzung der Regelungen in nationales Recht bedarf es nicht. Die erweiterten Informationen über Gefahren und die sichere Verwendung von gefährlichen Stoffen können mittelbar für einen besseren Arbeits- und Verbraucherschutz sorgen.

Die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes kann einen Beitrag zur Umsetzung der REACH-Verordnung leisten, indem sie Erkenntnisse, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit beim nachgeschalteten Anwender gewinnt, an die für den Hersteller zuständige Stelle weiterleitet oder mit der REACH-Verordnung zusammenhängende Arbeitsschutzanforderungen gegenüber dem nachgeschalteten Anwender in seiner Arbeitgeberfunktion durchsetzt.