Sicherheitskennzeichnung nach DIN 4844

Sicherheitskennzeichnung nach DIN 4844 Warnschilder und Gebotsschilder

Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben nach DIN 4844

Die DIN 4844 schreibt die einheitliche Gestaltung von Sicherheitskennzeichnungen, Sicherheitsfarben und deren Darstellung in der Öffentlichkeit vor. Darüber hinaus regelt die DIN 4844 die Gestaltungsgrundlagen und legt die Anwendungsbereiche der Sicherheitskennzeichnung fest.

Sicherheitszeichen, Warnschilder und Gebotsschilder dienen der Kennzeichnung von Rettungs- und Fluchtwegen, der schnellen Orientierung im Notfall, der Lebensrettung in Gefahrensituationen und der Kennzeichnung von allgemeinen Verboten (Rauchverbot, Mobilfunkverbot, usw.).

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Die DIN 4844 ist in drei Teile unterteilt:

Teil 1 legt die Gestaltungsgrundlagen von Sicherheitskennzeichnung in öffentlichen Betrieben und Arbeitsstätten fest und regelt beispielsweise die Erkennungsweiten von Warnschildern.

Teil 2 regelt dagegen die einheitliche Darstellung der Sicherheitszeichen. Ein Beispiel hierfür ist die Gestaltung von Gebotszeichen.

Gebotsschild nach DIN 4844

Gebotsschild

Gebotszeichen müssen nach DIN 4844 die Sicherheitsfarbe signalblau (RAL 50085) aufweisen und die Piktogramme auf dem Schild sollten in signalweiß (RAL 9003) gehalten sein und mittig angeordnet werden.

Teil 3 legt die Art, Ausführung und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen fest.

Damit die DIN 4844 Ihren Zweck erfüllt, sollten:
– Sicherheitszeichen, Warnungen sowie Ge- und Verbote in jedem Fall ernst genommen werden.
– Sie sich bei dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten informieren, falls Sie die Bedeutung eines Warnschildes nicht genau kennen.
– die Sicherheitskennzeichnungen gut sichtbar angebracht werden und nicht durch andere Gegenstände verdeckt werden.
– die Fluchtwege auch freigehalten werden, sonst nützt der beste Rettungsplan nichts.